Cross-Border-Leasing

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Eine der grundlegenden Formen des grenzüberschreitenden Leasing-Geschäftes ist das Cross-Border-Leasing. Hierbei handelt es sich um eine Art des Leasings, bei der der Leasing-Geber und der Leasing-Nehmer ihren Sitz in verschiedenen Staaten haben. Sie unterliegen demnach verschiedenen steuerlichen Rechtsordnungen. Das Cross-Border-Leasing zielt damit auf die Ausnutzung der steuerlichen Unterschiede, die zwischen dem Staat, in dem der Leasing-Geber seinen Sitz hat, und dem Staat, in dem das Unternehmen des Leasing-Nehmers sitzt, ab.

Häufig sind kapitalintensive Investitionsgüter Gegenstand vom Cross-Border-Leasing. Denkbar sind hier Objekte, wie zum Beispiel Flugzeuge, Schiffe, Schienenfahrzeuge oder aber Industrieanlagen. Das Cross-Border-Leasing ist nicht zu verwechseln mit dem US-Lease.

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