Forfaitierung

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Die Bezeichnung „Forfaitierung“ (französisch vendre à forfait, „im Paket verkaufen“) beschreibt eine Art der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften, bei der die Leasing-Gesellschaft die zukünftig fällig werdenden Forderungen aus einem Leasing-Vertrag als Forderungs-Paket an einen Dritten verkauft. Bei dem Dritten handelt es sich häufig um Kredit-Institute. Die Leasing-Gesellschaft haftet dabei nur für den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (Veritätshaftung). Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers als Schuldner geht auf den Forderungskäufer über (Bonitätshaftung).

An einer Forfaitierung sind demnach zwei Parteien beteiligt: Der Käufer und der Verkäufer des Forderungs-Paketes. Der Käufer wird auch als Forfaiteur und der Verkäufer als Fortfaitist bezeichnet. Eingesetzt wird die Forfaitierung insbesondere in der Exportfinanzierung und im Zusammenhang mit Leasing-Geschäften. 

Forfaitierung vs. Factoring

Rechtlich gibt es keine Unterschiede zwischen der Forfaitierung und dem Factoring. Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Verkauf und die Abtretung von Forderungen. 

Forfairtierung wird demnach oft mit Factoring gleichgesetzt, obwohl es in der Praxis doch einige Unterschiede gibt. So handelt es sich beim Factoring um einen sogenannten „Gattungskauf“ – die Forderung ist bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt. Dem gegenüber werden bei der Forfaitierung bereits bestehende und explizit benannte Forderungen verkauft. Beim Factoring kann der Verkäufer der Forderung diese einfach durch eine andere Forderung ersetzen, falls die ursprünglich verkaufte Forderung nicht existiert. Bei der Forfaitierung ist dieser „Ersatz“ allerdings nicht möglich. 

Ein weiterer Unterschied liegt beispielsweise in den Zahlungszielen. So liegen die Zahlungsziele der verkauften Forderungen beim Factoring bei circa 90 Tagen, wohingegen die durchschnittliche Laufzeit bei der Forfaitierungen 5 bis 10 Jahre beträgt. Darüber hinaus werden beim Factoring viele einzelne Forderungen verkauft und bei der Forfairtierung ein Forderungs-Paket, also ein „zusammengeschnürter“ großer Betrag. 

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