Leasing für Oldtimer im Fokus
Jedoch ist ein Leasing nicht nur bei Neufahrzeugen möglich, auch Oldtimer können heutzutage geleast werden. Dies unterliegt grundsätzlich den gleichen Regeln wie das Neuwagen-Leasing. Noch vor ein paar Jahren widersprach die gewerbliche Nutzung eines Oldtimers ausdrücklich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts. Heute fehlt diese Einschränkung. Doch heißt dies nicht, dass Oldtimer heute unbegrenzt als Dienstwagen eingesetzt werden dürfen. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Hinweise, worauf Sie beim Oldtimer-Leasing achten sollten. Wer einen Oldtimer besitzt weiß, dass dies mit viel Pflege und zusätzlichem Aufwand für Reparatur und Wartung verbunden ist. Das muss aber nicht heißen, dass einen Oldtimer zu besitzen finanziell nicht lohnenswert ist. So ist etwa der Wertverlust bei einem Oldtimer nicht oder nur kaum vorhanden. Ein Neuwagen verliert innerhalb der ersten drei Jahre ungefähr die Hälfte seines Neupreises. Dieser Wertverfall ist bei Oldtimern bereits geschehen. In den meisten Fällen kann bei guter Pflege mindestens mit einem Werterhalt oder einer Wertsteigerung gerechnet werden. Dies variiert jedoch je nach Modell und Marke, Sie sollten sich darüber im Voraus informieren. Wie auch beim Neuwagen-Leasing ist es möglich, die monatlichen Leasingraten sowie eine eventuell getätigte Anzahlung als Betriebsausgaben geltend zu machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wie beim Neuwagen-Leasing keine Absicht erkennbar sein darf, dass das Fahrzeug nach Ablauf des Leasings in Ihr Geschäftsvermögen übergeht. Andernfalls ist das Fahrzeug als Ihr wirtschaftliches Eigentum zu betrachten und muss nicht beim Leasinggeber sondern in Ihrem Unternehmen bilanziert werden. Dies hat zu Folge, dass die Leasingraten nicht vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Im Falle des KFZ-/Oldtimer-Leasings ist der sinnvollerweise überwiegend angestrebte Leasingvertrag ein Teilamortisationsvertrag. Dass heißt, dass sich die Investition für den Leasinggeber nicht vollständig zurückzahlt und das Leasingobjekt nach Ablauf des Vertrages weiter verleast wird. Bei einem solchen Teilamortisationsvertrag ist darauf zu achten, dass Ihrerseits kein Optionsrecht zum Kauf besteht (mehr dazu in unserem Themenspecial Vertragswesen).
Steuerliche Vorteile
Um die steuerlichen Vorteile eines Leasingfahrzeuges voll nutzen zu können, muss erst festgestellt werden, ob das Fahrzeug dem Geschäfts- oder Privatvermögen zuzurechnen ist. Dafür ist über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen. Nach diesem Zeitraum wird berechnet, wie hoch der betrieblich genutzte Anteil der Gesamtkilometer ist. Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung sind hierbei den betrieblich gefahrenen Kilometern zuzurechnen. Anhand dieser Berechnung ist das Fahrzeug nach folgender Aufstellung einzusortieren: - 0% - 10% : Privatvermögen - 10% - 50% : gewillkürtes Vermögen - 50% - 100% : Betriebsvermögen Sollte das Fahrzeug dem Privatvermögen zuzurechnen sein, stellt sich die Frage, inwiefern der private Nutzungsanteil zu versteuern ist. Liegt die gewerbliche Nutzung unter 10% stellt sich die Frage nicht, da keine Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und somit in Gänze privat zu versteuern sind. Die Kosten für ein Fahrzeug, das dem gewillkürten Vermögen zuzurechnen ist, können entsprechend des zuvor bestimmten Prozentsatzes als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wird ein Fahrzeug beispielsweise zu 40% betrieblich und zu 60% privat genutzt, so können 40% der Kosten geltend gemacht werden. Für ein Fahrzeug, dass dem Betriebsvermögen zugerechnet wird kann die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zum Tragen kommen. Beim Oldtimer Leasing ist die 1%-Regelung besonders attraktiv, da historische Listenpreise zu Neuwagen vergleichsweise günstig sind. Der Anschaffungspreis eines Mercedes SL 190 betrug 1955 bis zu 17.650 DM im Vergleich zum heutigen Wert von rund 40.000 EUR. 1% Anschaffungspreises entsprächen also ungefähr einer jährlichen Anrechnung von 900 EUR, wobei die Fahrten zur Arbeitsstätte (0,03%) noch addiert werden müssen. Aufgrund der Tatsache, dass die 1%- Regelung für Oldtimer besonders günstig ist, kommt im Allgemeinen die Fahrtenbuchmethode für Oldtimer kaum in Betracht. Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer und dem damit verbundenen steuerlichen Vorteil müssen Sie jedoch einige Dinge beachten. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, es dürfen keine größeren Veränderungen (z.B. Umbau eines Transporters in ein Wohnmobil) vorgenommen worden sein, es dürfen nur Originalteile verwendet werden und das Fahrzeug muss sich in einem guten Zustand befinden. Für die Anmeldung ist es notwendig, ein Wertgutachten von einem dafür zugelassenen Sachverständigen vorzulegen, welches den Fahrzeugzustand mit mindestens 3 bewertet. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Anforderungskatalog zur Begutachtung von Oldtimern entnehmen. Das Auto zu versichern muss nicht unbedingt teuer werden. Viele Versicherungen bieten besonders attraktive Konditionen für Oldtimer an. Haben wir Ihre wichtigsten Fragen zum Oldtimer-Leasing beantwortet? Kontaktieren Sie uns via Telefon, Email oder Kommentar für weitere Rückfragen. leasinGo wünscht Ihnen gute Fahrt!