Bestelleintritt

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In der Regel bestellt der Kunde das ausgewählte Wirtschaftsgut beim Lieferanten. Nach Abschluss einer Finanzierung über Leasing tritt der Leasing-Geber mit allen Rechten und Pflichten in die Bestellung des Kunden beim Lieferanten ein (= Bestelleintritt beim Leasing) und wird zum neuen Besteller. Dies ist dann der sogenannte Bestelleintritt. Voraussetzung für den Eintritt in die Bestellung ist die Zustimmung des Lieferanten. Nach Lieferung stellt der Lieferant die Rechnung an den Leasing-Geber. Die Übernahme des Objektes wird seitens des Kunden im Rahmen einer sogenannten „Übernahmeerklärung“ bestätigt. Danach bezahlt der Leasing-Geber die Rechnung für das Wirtschaftsgut und der Leasing-Vertrag beginnt zu laufen.

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