Bei Betriebsvorrichtungen handelt es sich um Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Das bedeutet: Unter den Begriff „Betriebsvorrichtungen“ fallen alle Vorrichtungen oder Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören und unmittelbar dem Betrieb des Gewerbes dienen.
Beispiele für Betriebsvorrichtungen sind:
- Lastenaufzüge
- Kraftstoffanlagen
- Lade- und Fördervorrichtungen
- Ladeneinrichtung
- Hochregallager
Bei Betriebsvorrichtungen handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie können nach der AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Darüber hinaus können Betriebsvorrichtungen steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden.