Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung ist es steuerlich unbedenklich, wenn der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer bei Abschluss eines neuen Vertrages Teile des ihm verbleibenden Mehrerlöses beim Verkauf des Leasing-Objektes als Bonus gutschreibt.
Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung ist es steuerlich unbedenklich, wenn der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer bei Abschluss eines neuen Vertrages Teile des ihm verbleibenden Mehrerlöses beim Verkauf des Leasing-Objektes als Bonus gutschreibt.