Grundmietzeit

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Die Grundmietzeit, auch Grund-Leasing-Zeit genannt, ist ein wesentliches Merkmal des Leasing-Vertrages. Während der Grundmietzeit kann der Vertrag von keiner Partei – also weder vom Leasing-Nehmer noch vom Leasing-Geber – gekündigt werden. Die unkündbare Grundmietzeit darf bei normalem Finanzierungsleasing 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes nicht übersteigen und 40 % nicht unterschreitet. Näheres regeln die Leasing-Erlasse.

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