Instandhaltung

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Der Leasing-Nehmer wird regelmäßig vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt laufend in ordnungsgemäßem gebrauchsfähigem Zustand zu halten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen sowie gegebenenfalls einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Kosten der Instandhaltung der Leasing-Objekte sind vom Leasing-Nehmer zu tragen.

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