Leasing-Verträge sind während der fest vereinbarten Grund-Leasing-Zeit nicht kündbar; ausgenommen ist die Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Leasing-Nehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder etwaige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leasing-Vertrages deutlich gefährdet erscheinen lassen. Eine Sonderform ist der kündbare Leasing-Vertrag.
Ist der VA-Leasingvertrag kündbar?
Die Leasing-Raten müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Neben- und Finanzierungskosten sowie die Gewinnspanne des Leasing-Gebers abdecken. Während dieser Zeit kann der Leasing-Vertrag bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung beider Seiten nicht gekündigt werden.
Ist der TA-Leasingvertrag kündbar?
Ja, allerdings frühestens nach Ablauf der Grundmietzeit und nach 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sie müssen dann eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Leasing-Raten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasing-Gebers leisten.