Die Laufzeit eines Leasingvertrages und richtet sich an Faktoren wie der Vertragsart (Teil- und/oder Vollamortisation), der Art des Leasing-Objekts und der kalkulierten Nutzungslaufzeit des Leasing-Nehmers aus. Bei der Festlegung der Laufzeit müssen darüber hinaus auch die Regelungen aus den Leasing-Erlassen berücksichtigt werden. Bei kündbaren Leasing-Verträgen kann der Leasing-Nehmer den Vertrag schon vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit kündigen.