Die Bemessungsgrundlage für die Leasing-Raten bestimmt sich nach den Anschaffungskosten beziehungsweise nach den Herstellungskosten des Leasing-Gegenstandes. Nebenkosten, wie zum Beispiel Überführungs- und Installationskosten können entweder in die Leasing-Raten einbezogen oder dem Leasing-Nehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.