Das Produkt Leasing stammt aus den USA. Der englischsprachige Begriff „to lease“ bedeutet übersetzt „vermieten".
Beim Leasing handelt es sich per Definition um einen entgeltlichen Nutzungsüberlassungsvertrag, der in seinen Grundzügen ähnlich funktioniert wie ein Mietvertrag. Ein wesentlicher Unterschied zum Mietvertrag besteht jedoch darin, dass in einem Mietvertrag regelmäßig Elemente enthalten sind, die über die reine Gebrauchsüberlassung des Leasing-Objektes hinausgehen. Aufgaben, die in einem Mietverhältnis in der Verantwortung des Vermieters liegen, werden beim Leasing auf den Leasing-Nehmer übertragen. Das Leasing-Geschäft läuft dabei grob wie folgt ab: Der spätere Leasing-Nehmer erwirbt das Leasing-Objekt beziehungsweise das Wirtschaftsgut zunächst bei einem Lieferanten oder Hersteller. Anschließend tritt der Leasing-Geber in den Kaufvertrag ein und stellt dem Leasing-Nehmer das Objekt gegen eine vertraglich vereinbarte Leasing-Rate uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung.