Fokus: Was ist eigentlich Personalleasing?

Leasing ist als Finanzierungsinstrument breit einsetzbar. Grundsätzlich ist lediglich die Fungibilität entscheidend für die Frage, ob etwas geleast werden kann. Oder einfacher: Das Objekt muss nach der Laufzeit wiederverwertet, also etwa weitervermietet werden können. Aber Menschen leasen? Geht das? Alles halb so wild, zeigt schon ein Blick ins Lexikon. Hier wird „Personalleasing“ synonym verwendet zu „Zeitarbeit“, „Leiharbeit“ oder – etwas sperriger – „Arbeitnehmerüberlassung“. Dahinter steckt also eine Perspektive aus Sicht des leasenden Unternehmens. Auch hier wird nach dem „pay-as-you-earn“ (PAYE) - Konzept eine betriebsnotwendige Investition (die in Personal) an die Generierung von Umsätzen gekoppelt. Zugegebenermaßen ist dies bei der Anstellung von Personal grundsätzlich der Fall. Die wenigsten Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiter mit einer einmaligen Gesamtzahlung zu Beginn, sondern meist monatlich. Die Verbindung zum Leasing liegt somit in der Flexibilität der Anmietung. Nach einer unter Umständen recht kurzen Laufzeit geht der Mitarbeiter zurück an die Zeitarbeitsfirma, ohne Bindung an Kündigungsfristen. Somit können kurzfristige Bedarfe gedeckt werden, die absehbar nur befristet wirksam sind. Etwa bei Kompensation von Ausfällen durch Schwangerschaft oder Krankheit. Dieser Vorteil wird jedoch teuer erkauft – die Stundenlöhne sind z.T. deutlich höher. Es ist also im Wesentlichen die Flexibilität und das Dreiecksverhältnis aus Arbeitgeber, -nehmer und dem Entleiher, welche den Leasing-Charakter in das Personalleasing bringen. Glücklicherweise hören die Ähnlichkeiten spätestens bei der Notwendigkeit einer Restwertbestimmung auf…