Aktivierung

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Beim Leasing stellt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das jeweilige Objekt uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung – über einen vertraglichen festgelegten Zeitraum und gegen die Zahlung von Raten. Das Objekt kann also während der Zahlung der Leasing-Raten durch den Leasing-Nehmer genutzt werden. Doch obwohl der Leasing-Nehmer alle Rechte und Pflichten bezüglich des Objektes innehält, bleibt das juristische Eigentum über die gesamte Vertragslaufzeit beim Leasing-Geber. Der Leasing-Geber hat das Leasing-Objekt damit auch in seiner Bilanz zu aktivieren. Für den Leasing-Nehmer bedeutet dieser Sachverhalt Bilanzneutralität (da keine Aktivierung in seiner Bilanz erfolgt) und eine gleichbleibende Eigenkapitalquote

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