Auskunftspflicht

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Zur Beurteilung der Bonität des Leasing-Nehmers hat dieser die für die Leasing-Gesellschaft wichtigen Unterlagen über seine Vermögensverhältnisse auf Wunsch der Leasing-Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Der Leasing-Nehmer befindet sich folglich in der Auskunftspflicht. Hierzu gehören in Abhängigkeit vom Geschäft Selbstauskünfte, Handels- und Bankauskünfte sowie Jahresabschlüsse.

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