Beim Leasing wird dem Leasing-Nehmer das finanzierte Objekt für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Hierfür hat der Leasing-Nehmer Leasing-Raten an den Leasing-Geber zu entrichten. Neigt sich die Vertragslaufzeit dem Ende zu, wird der Leasing-Nehmer in der Regel von der Leasing-Gesellschaft / dem Leasing-Geber über das bevorstehende Vertragsende informiert. Dies erfolgt, um eine Vereinbarung über die weitere Abwicklung zu treffen.