Fälligkeit von Leasing-Raten

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Nach Abnahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer beginnt die Vertragslaufzeit und damit auch die Verpflichtung des Leasing-Nehmers zur Zahlung von Leasing-Raten. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind diese meist monatlich, aber gegebenenfalls auch vierteljährlich, im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.

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