Das Anlagevermögen auf der Aktiv-Seite einer Bilanz unterteilt sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und FInanzanlagen. Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören beispielsweise Rechte, Firmenwerte, Lizenzen und Patente. Im Zusammenhang mit Leasing-Verträgen bezieht sich der Begriff jedoch meistens auf leasingfähige Software. Über immaterielle Wirtschaftsgüter können keine klassischen Leasing-Verträge abgeschlossen werden. Hier kommen spezifische Vertragstypen mit leasingvertragsähnlichen Elementen zum Einsatz.