Die vom Bundesministerium der Finanzen im Wege von Verwaltungsanweisungen veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten beim Leasing-Geber beziehungsweise beim Leasing-Nehmer. Die Leasing-Erlasse bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.
- Leasing-Erlass vom 19. April 1971 für Vollamortisationsverträge (Mobilien-Leasing)
- Leasing-Erlass vom 22. Dezember 1975 für Teilamortisationsverträge (Mobilien-Leasing)
Für das Immobilien-Leasing hat das Bundesministerium der Finanzen Immobilien-Leasing-Erlasse veröffentlicht.