Das Leasing-Objekt ist Gegenstand des Leasing-Vertrages. Das Leasing-Objekt wird dem Leasing-Nehmer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Dafür muss der Leasing-Nehmer Leasing-Raten an den Leasing-Geber zahlen. Die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasing-Objekt sein kann, ist dessen Fungibilität. Als Hauptkategorien von Leasing-Objekten unterscheidet man Mobilien-, Immobilien- sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.
Über leasinGo können mobile Wirtschaftsgüter aller Art ab einem Anschaffungswert von 2.500 € netto finanziert werden. Doch auch die Finanzierung von Software, als immaterielles Wirtschaftsgut, ist denkbar. Allerdings kann hierfür kein Leasing-Vertrag im klassischen Sinne abgeschlossen werden, sondern es kommen spezifische Vertragstypen mit Leasingvertragsähnlichen Elementen zum Einsatz.