Was ist bei der Lieferung des Leasing-Objekts zu beachten? Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der vertragsgemäßen und funktionstüchtigen Leasing-Objekte bestätigt der Leasing-Nehmer dies durch Unterschrift in einer Abnahmebestätigung. Die Leasing-Gesellschaft zahlt bei Vorlage der vom Leasingnehmer unterzeichneten Abnahmebestätigung die Rechnung des Lieferanten.