Public Private Partnership

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Definition von Public Private Partnership

Unter Public Private Partnership (PPP; deutsch: öffentlich-private Partnerschaft - ÖPP) versteht man die Kooperation von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand bei der Realisierung öffentlicher Investitionsvorhaben, insbesondere im Infrastrukturbereich. Angestrebt wird dabei die Realisierung von Effizienzvorteilen, die sich erfahrungsgemäß in einer Größenordnung von 10 Prozent bis 25 Prozent der Gesamtkosten bewegen können. Im Idealfall werden bei der Konzeption von PPP-Projekten alle Phasen einer Investition – Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb (einschließlich Instandhaltung) und Verwertung – simultan betrachtet und für eine Beteiligung des privaten Sektors erschlossen. Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern sachgerecht nach dem Grundsatz aufgeteilt, dass derjenige Partner ein bestimmtes Teilrisiko zu tragen hat, der es am besten beeinflussen beziehungsweise managen kann. Im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs ist für den Einzelfall nachzuweisen, dass Public Private Partnership im Vergleich zur herkömmlichen Beschaffung tatsächlich die wirtschaftlichere Realisationsvariante darstellt.

Public Private Partnership Beispiel

Das Vereinigte Königreich zählte im Jahr 1992 zum Beispiel zu einem der ersten Länder, die die Vorteile des PPP für sich nutzen wollten. Errichtet werden sollten so die so dringend gebrauchten Krankenhäuser. Das PPP-Modell versprach dabei zum Beispiel die Realisierung von großen Projekten, wie dem Bau von Krankenhäusern, ohne die Schulden der öffentlichen Hand erhöhen oder die Steuern anheben zu müssen. So erhielt die Regierung viele private Angebote, bei denen die Bewerber von der Finanzierung über den Bau bis hin zum Betrieb selbst für die Kosten aufkamen. Der Aufwand sollte Ihnen innerhalb der nächsten 35 Jahre zurückgezahlt werden. 

So machte die Regierung zwar keine punktuell größeren Schulden, verlagerte diese aber in die Zukunft. Denn die aus privater Hand übernommenen Kosten mussten zukünftig auch wieder aus den Einnahmen der Krankenhäuser beglichen werden. Die Krankenhäuser verpflichteten sich langfristig; teilweise sogar bis zu 60 Jahre. Das Eigentum geht erst nach dem Abbezahlen der "Schulden" an den Betreiber über. 

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