Im Interesse aller Vertragsbeteiligten sind Leasing-Objekte ausreichend zu versichern. Hierzu wird der Leasing-Nehmer regelmäßig in den Allgemeinen Leasing-Bedingungen auch vertraglich verpflichtet. Manche Leasing-Gesellschaften bieten ihren Kunden individuelle Lösungen zum Thema Versicherung des Leasing-Objektes an. Die Zahlung der Versicherungsprämien obliegt regelmäßig dem Leasing-Nehmer (Beispiel: Elektronikversicherung, Maschinenbruchversicherung).