Für die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Leasing-Objekte ist der Leasing-Nehmer verantwortlich. Zur Reduzierung von Risiken sehen Leasing-Verträge über Industrie- und Produktionsmaschinen in der Regel vor, die Objekte gegen Maschinenbruch auf Kosten des Leasing-Nehmers zu versichern. Die Maschinenbruchversicherung versichet Maschinen und Anlagen demnach über die Kaskoversicherung hinaus – auch gegen unvorhergesehene Betriebsschäden, wie beispielsweise durch Fehler in der Bedienung oder aber Materialfehler. Die Maschinenbruchversicherung ersetzt im Schadensfall üblicherweise die Reparatur oder die Ersatzanschaffung der Maschine. Im Falle eines Totalschades ersetzt die Versicherung den Zeitwert des Objektes. Diesbezüglich unterstützen Leasing-Gesellschaften häufig ihre Kunden. Insbesondere im Bereich der Landwirtschaft – für Mähdrescher und Traktoren beispielsweise – ist diese Versicherung von besonderer Bedeutung.