Als wirtschaftlichen Eigentümer bezeichnet man denjenigen, der während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA-Zeit) die tatsächliche Herrschaft an einem Wirtschaftsgut ausübt. Der wirtschaftliche Eigentümer besitzt demnach das Investitionsgut und trägt die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Wertentwicklung allein. Der wirtschaftliche Eigentümer muss nicht auch gleich der juristische Eigentümer sein.
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