Mit Hilfe der AfA-Tabellen kann die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagegütern bestimmt beziehungsweise geschätzt werden. Aus dieser Nutzungsdauer ergibt sich die Höhe der Abschreibung oder steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung.
Die AfA-Tabellen stellen zwar keine bindende Rechtsnorm dar, sind aber von Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Wirtschaft allgemein anerkannt. Abschreibungstabellen sind auch im Leasing-Business ein wichtiges Hilfsmittel. Sie werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben.