Bei Einhaltung der „Grenzwerte“ aus den Leasing-Erlassen aktiviert der Leasing-Geber das Leasing-Objekt in seiner Bilanz. Durch die Aktivierung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber erzielt der Leasing-Nehmer eine „Bilanzneutralität“ (sog. Off-Balance-Effekt). Damit ändern sich weder die Eigenkapitalquote noch der Verschuldungsgrad für den Leasing-Nehmer. Der Leasing-Nehmer verbucht die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben. Im Anhang des Jahresabschlusses finden sich allerdings Hinweise auf eingegangene Leasing-Verpflichtungen.