Unter dem Begriff „Finanzierungsleasing" werden in Deutschland Verträge mit Mietvertragscharakter von mittel- oder langfristiger Dauer subsumiert, deren Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes und die auf die Vollamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet sind.
Der Begriff "Finanzierungs-Leasing" beschreibt das typische Leasing-Geschäft. Beim Finanzierungsleasing unterscheidet man im Wesentlichen zwei verschiedene Vertragsarten: den Vollamortisationsvertrag und den Teilamortisationsvertrag.
Finanzierungsleasing: Bilanzierung auf einen Blick
Finanzierungsleasing-Verträge, die in ihren Regelungen den Leasing-Erlassen entsprechen, führen zu einer Bilanzierung des Leasing-Objektes bei der Leasing-Gesellschaft. Die Leasing-Gesellschaft hat das Leasing-Objekt in Ihrer Bilanz zu aktivieren und muss dieses über die Nutzungsdauer hinweg abschreiben. Wie beim Operating Leasing verbucht der Leasing-Nehmer die Leasing-Raten als Aufwendungen und kann diese steuerlich voll absetzen.