Teilamortisation

Lexikon > „T“ > Teilamortisation

Kalkulieren Sie mit dem leasinGoRECHNER®

Teilamortisation bedeutet im Gegensatz zur Vollamortisation, dass der Leasing-Nehmer mit den während der unkündbaren Grundmietzeit des Leasing-Vertrages geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von „Restwert-Leasing“. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung. Das Objekt kann beispielsweise durch Dritte gekauft, an den Leasing-Geber zurückgegeben oder das Leasing auf Basis der Restkalkulation verlängert werden.