Teilamortisation

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Teilamortisation bedeutet im Gegensatz zur Vollamortisation, dass der Leasing-Nehmer mit den während der unkündbaren Grundmietzeit des Leasing-Vertrages geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Deshalb spricht man in diesem Zusammenhang auch von „Restwert-Leasing“. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung. Das Objekt kann beispielsweise durch Dritte gekauft, an den Leasing-Geber zurückgegeben oder das Leasing auf Basis der Restkalkulation verlängert werden. 

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