Kaufoption

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Die Kaufoption räumt dem Käufer eines bestimmten Gutes das Recht ein, das Gut (den Basiswert) zu einem vereinbarten Preis (dem Ausübungspreis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Bei Vollamortisationsverträgen im Mobilien-Leasing kann dem Leasing-Nehmer ein Optionsrecht eingeräumt werden, den Leasing-Gegenstand zu vorher festgelegten Bedingungen nach Ablauf der Grundmietzeit zu kaufen. Hierbei handelt es sich um die sogenanntes Leasing mit Kaufoption. Der Optionspreis entspricht dabei mindestens dem Restbuchwert bei linearer AfA beziehungsweise einem gegebenenfalls niedrigeren Zeitwert zum Ende der Grundmietzeit. Während der Vertragslaufzeit verbleibt das Leasing-Objekt im Eigentum des Leasing-Gebers und wird dem Leasing-Nehmer zur Nutzung überlassen. 

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