Das Vermieterpfandrecht bedeutet, dass ein Vermieter für seine Forderungen aus dem (Grundstücks-, Raum-) Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters hat. Das Pfandrecht besteht indes nur für im Alleineigentum des Mieters stehende Sachen. Zum lastenfreien Eigentumserwerb durch Leasing-Gesellschaft beim Sale-and-Lease-back ist es erforderlich, dass der Vermieter des Wohn- oder Geschäftsraumes gegenüber dem Leasing-Gesellschaft auf sein Vermieterpfandrecht verzichtet.