Ein Vermieter hat für seine Forderungen aus dem (Grundstücks-, Raum-) Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Das Pfandrecht besteht indes nur für im Alleineigentum des Mieters stehende Sachen. Zum lastenfreien Eigentumserwerb durch Leasinggesellschaft beim (siehe Sale-and-lease-back) ist es erforderlich, dass der Vermieter des Wohn- oder Geschäftsraumes gegenüber dem Leasinggesellschaft auf sein Vermieterpfandrecht verzichtet.
Vermieterpfandrecht
02. Apr 2015