Von der Großküche über den Fuhrpark bis hin zum Kaffeevollautomaten: Immer mehr Gastronomen und Hoteliers entscheiden sich für Gastro-Leasing oder Mietkauf als alternative Finanzierungsmöglichkeit. Die Schonung liquider Mittel rückt hierbei oft – und insbesondere in herausfordernden Zeiten – in den Vordergrund. Wir machen Ihnen die Finanzierung leicht: Der leasinGoRECHNER® ist die schnellste Möglichkeit, genau passende Konditionen für Ihren Bedarf zu finden.
Bei leasinGo erwarten Sie:
- Ein kostenloser Online-Vergleich für Finanzierungen
- Genau an Ihren Bedarf angepasste Konditionen
- Angebots-Auswahl von bis zu 40 Leasing-Gebern und Finanzierungspartnern
- Schnelligkeit und Transparenz
Der schnellste Weg zum Gastro-Leasing: Der leasinGoRECHNER®!
Moderne Ausstattung überzeugt
Über die Jahre hinweg konnten wir vom Pizzakühltisch über Spülmaschinen bis hin zu Großküchen, Kaffeevollautomaten, Kassensystemen und Einrichtungsgegenständen eine Vielzahl von Gastronomen und Hoteliers auf Ihrem Weg zur passenden Finanzierung begleiten. Doch auch das Leasing von Gastro-Fahrzeugen – wie Foodtrucks, Imbisswagen oder Verkaufsanhänger – erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Hier einige Finanzierungsbeispiele:
Einrichtung und Gastro-Geräte leasen
Sie benötigen neue Gastro-Geräte, Fahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände für Ihr Restaurant oder Hotel? Über unseren Online-Vergleich für Leasing- und Mietkauf-Angebote erhalten Sie einen Überblick über bis zu 40 Angebote namhafter Finanzierungsgeber aus unserem Netzwerk. Außerdem ist auch die Finanzierung von gebrauchten Gastro-Geräten über Leasing möglich. Hierfür klicken Sie im leasinGoRECHNER® einfach auf den Button „gebraucht“ und starten Ihre individuelle Kalkulation.
Gastro-Fahrzeuge finanzieren
Verkaufswagen, wie Imbisswagen und Foodtrucks oder aber Verkaufsanhänger sind stark im Kommen. In unserem Themen-Special zu Gastro-Fahrzeugen finden Sie weiterführende Informationen, maßgeschneiderte Leasing- und Mietkauf-Angebote im kostenlosen Vergleich sowie die Vorteile von Leasing und Mietkauf auf einen Blick.
Was spricht für Gastro-Leasing?
Je höher der Finanzbedarf für die Anschaffung der gastronomischen Ausstattung ist, desto schwieriger wird es, bei der Hausbank einen Kredit in der benötigten Höhe bewilligt zu bekommen. Leasing im Bereich der Gastronomie steht vor allem für überschaubare und fixe Raten. Die liquiden Mittel werden nachhaltig geschont. Dabei funktioniert die Zahlung der Raten nach einem simplen Schema: Dem „Pay-as-you-earn“-Prinzip. Die zu zahlenden Leasing-Raten finanzieren sich damit durch die mit dem Gerät erzielten Einnahmen. Gastro-Leasing führt damit eindeutig zu einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit: Die hohe Einmalzahlung, die es beim Kauf einer großen Investition gegeben hätte, wird hinfällig. Durch die Zahlung von überschaubaren Raten können Sie Ihre verbleibenden finanziellen Mittel anderweitig für wichtige Dinge einsetzen.
Ein weiterer Plus-Punkt: Die geleasten Gastronomie-Geräte sind bilanzneutral. Die finanzierte Ausstattung wird beim Leasing-Geber aktiviert bzw. bilanziert, da dieser auch das Eigentum an dem Objekt innehält – die monatlichen Raten zählen als Betriebsausgaben und sind steuerlich voll absetzbar. Durch die Bilanzneutralität verbessert sich außerdem Ihre Eigenkapital-Quote.
Wichtig zu wissen:
- Der geleaste Gastronomie-Bedarf ist nicht Eigentum des Leasing-Nehmers! Das bedeutet, dass das Eigentum an der geleasten Ausstattung während der Vertragslaufzeit nicht bei Ihnen liegt oder auf Sie übergeht, sondern die ganze Zeitspanne über beim Leasing-Geber verbleibt. Grund dafür ist, dass es sich beim Leasing um einen sogenannten Nutzungsüberlassungsvertrag handelt: Der Leasing-Geber, also die Leasing-Gesellschaft, überlässt Ihnen als Leasing-Nehmer das Objekt zur Nutzung. Die Laufzeit des Vertrages wird vorab vertraglich festgelegt und auch die Höhe der Raten ist fix und kann sich nicht aufgrund von Zinsschwankungen – wie es bei einem Kredit möglicherweise der Fall wäre – ändern.
- Kommt es während der Vertragslaufzeit respektive der Nutzung der Ausstattung zu Beschädigungen an dem finanzierten Objekt, kann die Leasing-Gesellschaft Ihnen als Leasing-Nehmer den Schaden nach Ablauf des Leasing-Vertrages anrechnen. Die Regelungen zur Haftung im Schadensfall sind regelmäßig in den Vertragsklauseln untergebracht.
- Nach Ablauf der Laufzeit stehen Ihnen als Leasing-Nehmer je nach gewählter Vertragsart unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl. Bei einem Teilamortisationsvertrag ist die finanzierte Gastro-Ausstattung am Ende der Vertragslaufzeit zum Beispiel nur teilweise abbezahlt. Demnach können Sie das Leasing-Objekt entweder zum Restbuchwert kaufen (dieser wird meist zu Beginn des Leasing-Verhältnisses vertraglich festgehalten), den Vertrag verlängern oder aber das Objekt an die Leasing-Gesellschaft übergeben. Enthält Ihr Vertrag ein Andienungsrecht für die Leasing-Gesellschaft, müssen Sie das Objekt zu einem vorher vereinbarten Preis kaufen, wenn der Leasing-Geber dies verlangt. Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung verkauft die Leasing-Gesellschaft das Objekt und deckt daraus die noch ausstehenden Kosten. Reicht der erzielte Erlös nicht aus, müssen Sie den Rest zuzahlen. Bei einem Mehrerlös wird der Gewinn zwischen Ihnen und dem Leasing-Geber aufgeteilt.
Oder doch mietkaufen statt leasen?
Ein wesentlicher Vorteil vom Mietkauf als Option zur Gastronomie-Finanzierung ist, dass die Vertragslaufzeit frei wählbar ist. Die monatlich zu zahlenden Raten können also so gewählt werden, dass während der Laufzeit des Vertrages der gesamte Kaufpreis der Gastronomie-Ausstattung abgezahlt wird. Kennzeichnend für den Mietkauf ist außerdem, dass die Mehrwertsteuer für die gesamte Summe mit der ersten Rate zu zahlen ist. Aus bilanzieller Sicht liegt das Leasing-Objekt darüber hinaus in der Bilanz des Mietkäufers. Ausschlaggebend hierfür ist, dass das Objekt bereits mit Zahlung der ersten Rate in das Anlagevermögen des Mietkäufers übergeht (wirtschaftliches Eigentum). Mit dem Begleichen der letzten Rate geht dann auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Der Eigentumsübergang ist damit beim Mietkauf garantiert. Ein Mietkauf-Vertrag kann außerdem jederzeit – mit der Zahlung der ausstehenden Summe an den Mietkauf-Geber – gekündigt werden. Auch Mietkauf-Angebote können Sie über www.leasingo.de 24/7 online vergleichen.