1. Der Leasing-Nehmer stellt eine Leasing-Anfrage an die Leasing-Gesellschaft und fügt eine Durchschrift des Angebots/ Bestellung bzw. des Auftrages für das Leasing-Gut bei sowie etwaige zur Objekt- bzw. Solvenzbeurteilung benötigten Unterlagen.
2. Die Leasing-Gesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung (Solvenzbeurteilung) des Leasing-Nehmers eine Untersuchung des Objekts und des Vertrags durch.
3. Bei Akzeptanz der Leasing-Anfrage durch die Leasing-Gesellschaft nimmt der Leasing-Nehmer eine unterzeichnete Version des Leasing-Vertrages sowie ein Formblatt für die Bestätigung der Abnahme in Verwahrung. Darüber hinausgehende Vertragsunterlagen können unter Umständen abhängig von Vertragskonstrukt und Ausgestaltung der Nebenabreden benötigt sein.
4. Der Leasing-Geber erwirbt daraufhin das gewählte Leasing-Gut vom Lieferanten. Dieser erhält die Anweisung umgehend an den Leasing-Nehmer auszuliefern. Ebenfalls denkbar ist der Fall, dass der Leasing-Geber in eine vorhandene Bestellung des Leasing-Nehmers eintritt.
5. Nach Erhalt des Leasing-Objektes übersendet der Leasing-Nehmer die Abnahmebestätigung der Leasing-Gesellschaft. Diese begleicht daraufhin die offene Rechnung des Lieferanten. Die Grundvoraussetzungen für den Start des Vertrages sind damit erfüllt.
6. Die Vertragslaufzeit beginnt regelmäßig am 1. oder 15. eines Monats. Ein auf den Tag genauer Vertragsstart ist allerdings zum Beispiel beim Fahrzeugleasing üblich (Zulassungstag).
7. Nun bekommt der Leasing-Nehmer die Rechnung (Leasing-Rechnung) mit den finalen Vertragsdaten (Beginn der Laufzeit des Vertrages, Bemessungsgrundlage, Leasing-Raten etc.) zugestellt. Der zu zahlende Betrag wird in der Regel über einen Lastschrifteinzug vorgenommen.
8. Am Ende der Laufzeit eines Leasing-Vertrages kommt es zur Rückgabe des Objektes an den Leasing-Geber. Sofern gesondert vereinbart, kann eine Verlängerung des Vertrags oder sogar der Kauf des Objektes durch den Leasing-Nehmer auftreten.