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Nutzfahrzeuge, die andere Kunden bereits über leasinGo finanzierten:
Finanzierung clever gedacht mit Nutzfahrzeug Leasing und Mietkauf
Fahrzeug leasen
Beim Nutzfahrzeug Leasing spielt es keine Rolle, ob das gewünschte Fahrzeug für den Personentransport bestimmt ist, als Lastenbeförderer genutzt wird oder Einsatzkräften dient. Beim Leasing sind Sie als Leasing-Nehmer sowohl bei der Auswahl des Objektes als auch in der Gestaltung des Leasing-Vertrages flexibel. Darüber hinaus sind nicht nur die Restwertgestaltung, sondern auch eine etwaige Anzahlung sowie die einzelnen Raten individuell und saisonal anpassbar. Auch kann es sinnvoll sein Leasing-Verträge auf eine minimale Dauer zu reduzieren und hohe Raten anzusetzen, sollte abzusehen sein, dass Ihrem Unternehmen ein paar gute Geschäftsjahre bevorstehen. Auf diese Weise kann ein größerer Betrag steuerlich verrechnet werden.
Das Objekt steht während der Laufzeit außerdem nicht in Ihrem Anlagevermögen, sondern wird in der Bilanz des Leasing-Gebers aktiviert. Das liegt daran, dass dieser das Eigentum am Nutzfahrzeug innehält und Ihnen als Leasing-Nehmer das Objekt lediglich zur Nutzung überlässt. Somit können Leasing-Raten in voller Höhe als Aufwand verbucht und steuerlich verrechnet werden. Ihre Vorteile durch Leasing liegen damit klar auf der Hand. Neben der Bilanzneutralität und der damit einhergehenden Verbesserung der Eigenkapital-Quote, sowie der Schonung der Liquidität Ihres Unternehmens, profitieren Sie auch von einer gewissen Planungs- und Kalkulationssicherheit.
Warum ist Nutzfahrzeug Leasing besser als ein Darlehen?
Ähnlich zum Mietkauf wird das Nutzfahrzeug beim Darlehen von Ihnen als Darlehens-Nehmer ausgesucht und vom Kredit-Geber gezahlt. Jedoch werden Sie als Kredit-Nehmer sofortiger Eigentümer des Nutzfahrzeuges. Die bilanzielle Handhabung verhält sich ähnlich zum Mietkauf-Vertrag. Da Schuldner jedoch direkt vollwertige Eigentümer sind, sichern sich Kredit-Geber häufig ab, indem sich diese das Objekt sicherungsübereignen lassen.
Angenommen Sie entscheiden sich für einen LKW mit einem Anschaffungswert von etwa 150.000 Euro. Die AfA für LKW beträgt 9 Jahre. Somit könnten beim LKW-Darlehen jährlich rund 16.666 Euro abgeschrieben werden.
Beim Leasing kann man – entsprechend der 40/90-Regel – die Laufzeit des Vertrages zwischen 3,6 und 8,1 Jahren ansetzen. Um einen möglichst hohen jährlichen Aufwand zu erhalten, setzt man die Mindestlaufzeit, also 3,6 Jahre, an.
Beim Nutzfahrzeug Leasing können dann jährlich 41.666 Euro als Aufwand verbucht werden. Abzüglich des Restwertes von beispielsweise 20%, landen wir bei einem Mehraufwand von rund 16.666 Euro, welchen Leasing-Nehmer jährlich steuerlich mehr verrechnen können als Darlehens-Nehmer.
Mietkauf
Nachdem Sie sich für einen Kranwagen, LKW oder Kleintransporter entschieden haben, wird das Fahrzeug vom Mietkauf-Geber erworben. Während Sie ab Vertragsbeginn an wirtschaftliche Eigentümer sind, bleibt der Mietkauf-Geber bis zum Ende der Vertragslaufzeit juristischer Eigentümer. Erst mit Zahlung der letzten Rate geht dann auch das juristische Eigentum an Sie über. Mietkäufe stehen in Ihrem Anlagevermögen und müssen daher bilanziert und normal abgeschrieben werden. In unseren FAQ finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Mietkauf und wie Sie davon profitieren.