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Auf der Suche nach einem optimalen Leasing-Vertrag stoßen Sie vermutlich auf eine Vielzahl von Leasing-Gesellschaften und unterschiedlichste Konditionen. Sie möchten Leasing-Angebote vergleichen, wissen aber nicht so recht, worauf Sie dabei achten sollen? Im Folgenden finden Sie acht einfache Tipps für den Vergleich von Leasing-Angeboten für Ihr Unternehmen – damit Ihre Projekte zu Erfolgsprojekten werden.
1. Vergleichen Sie nicht die Summe aller Zahlungen
Der scheinbar einfachste Weg, Leasing-Angebote zu vergleichen, ist die Summierung und Gegenüberstellung aller anfallenden Zahlungen. Doch ein derartiger Vergleich berücksichtigt keine zeitlichen Effekte des Zahlungsstroms. Einfach ausgedrückt: Später gezahltes Geld können Sie bis in der Zwischenzeit anderweitig einsetzen – etwa um Umsätze zu generieren oder auf dem Geschäftskonto Zinsen zu sparen. Diese zeitlichen Effekte gehen bei der Betrachtung der gesamten Zahlungen verloren. Die Summe aller Zahlungen gegenüberzustellen ist daher sicherlich ein guter Indikator, jedoch kein präzises Vergleichsinstrument.
Ein Gutes hat dieser Vergleich jedoch: Auf diese Weise werden alle anfallenden Kosten, inklusive Bearbeitungskosten und sonstigen Nebenkosten zusammengeführt. Und das ist eine Grundvoraussetzung für jeden plausiblen Vergleich – insbesondere für die richtige Berechnung der Effektivzinsen.
2. Stellen Sie keine Leasingfaktoren gegenüber
Die Gegenüberstellung von Leasingfaktoren (dies ist das Verhältnis aus Rate zu Nettoanschaffungswert) ist aufgrund der Einfachheit ein beliebtes Instrument. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, ob Angebote verschiedene Anzahlungen, eine längere Laufzeit oder einen höheren kalkulierten Restwert aufweisen. Diese Faktoren verringern die Rate und somit den Leasingfaktor. Auch eventuelle Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Versicherungen oder Service-Bestandteile, werden nicht berücksichtigt. Damit sind auch Leasingfaktoren höchstens dann ein Indikator zum Vergleich von Leasing-Angeboten, wenn die Rahmenbedingungen gleich sind.
3. Vergleichen Sie immer auf der gleichen Basis
Es leuchtet schnell ein, dass man ein Leasing-Angebot für ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 km nicht mit einem Angebot, das lediglich 15.000 km berücksichtigt, vergleichen kann. Genauso ist es mit einer unterschiedlichen Laufzeit. Nicht unmittelbar ersichtlich und dennoch richtig: Vergleichen Sie immer auf Basis eines verhandelten Barpreises – denn dies ist der Preis, den auch die Leasing-Gesellschaft zahlt.
Dazu ein Beispiel: Beim Händler erhalten Sie für eine Maschinemit einem Netto-Listenpreis von 36.000 Euro ein Leasing-Angebot mit einem Effektivzins von 0 %. Sie zahlen über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten insgesamt 36.000 Euro (monatliche Rate 1.000 Euro). Sie könnten aber einen Kaufpreis bei Barzahlung von 33.000 Euro erreichen. Eine freie Leasing-Gesellschaft unterbreitet Ihnen für die Finanzierung der 33.000 Euro ein Angebot mit einem Effektivzins von 4,3 %. Dieser ist nur auf den ersten Blick höher als der einer Null-Finanzierung. Da die Maschine einen tatsächlichen Kaufpreis von 33.000 Euro aufweist, ist im Händler-Angebot eine versteckte „virtuelle“ Anzahlung von 3.000 Euro enthalten, die nicht im Zins berücksichtigt wird. Wird dies berücksichtigt, liegt der Effektivzins in diesem Beispiel bei 5,74 %! Für den Leasing-Vertrag sind monatlich 973,26 Euro zu zahlen. Bei 36 Monaten sparen Sie also 963 Euro durch Verhandlung und Leasing-Vertrag gegenüber der „Null-Prozent-Finanzierung“.
4. Achten Sie auf die Ratenstaffelung
Nach dem Prinzip „spätere Zahlungen sind besser als frühere“ beeinflusst natürlich auch der Zahlungszeitpunkt und die Häufigkeit den Effektivzins. Zahlen Sie die Rate im Voraus (vorschüssig) oder im Nachhinein (nachschüssig)? Zahlen Sie monatlich, pro Quartal oder sogar halbjährlich? Bei dem Vergleich von Leasing-Angeboten sollten Sie die Ratenstaffelung stets berücksichtigen.
5. Behalten Sie die Restwerte im Auge
Angebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasing-Nehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Optimierung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasing-Gegenstandes am Ende der Laufzeit bzw. behalten Sie diesen im Auge. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasing-Nehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasing-Geber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
6. Berücksichtigen Sie alle anfallenden Zahlungen
In einer realistischen Gegenüberstellung von Angeboten sollten Sie alle anfallenden Zahlungen, also auch Bearbeitungsgebühren, zählen. Dazu gehören auch zusätzliche Raten, die (ggf. anteilig) entrichtet werden müssen, falls das Objekt dem Leasing-Nehmer bereits vor Leasing-Beginn zur Verfügung gestellt wird. Da der Zahlungszeitpunkt ebenso Einfluss auf den Effektivzins der Leasing-Finanzierung hat, müssen Sie auch diesen berücksichtigen.
7. Stellen Sie nur identische Vertragsarten gegenüber
Beim Leasing haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem Teil- und einem Vollamortisationsvertrag zu wählen. Bei Teilamortisationsverträgen (auch „Restwertverträge“) wird am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt. Demgegenüber wird bei Vollamortisationsverträgen davon ausgegangen, dass das geleaste Objekt am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt ist – inklusive Zins- und Anschaffungskosten des Leasing-Gebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben! Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig.
Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasing-Objekt ab. Einen Vollamortisationsvertrag mit einem Teilamortisationsvertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasing-Verträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand nach Ablauf des Leasing-Vertrages erwerben wollen. Es wird klar, einen Vergleich von Leasing-Angeboten sollte man nur zwischen gleichen Vertragsarten durchführen.
8. Nutzen Sie den leasinGoRechner®
Die Basis für echte Kosteneinsparungen ist die Gegenüberstellung mehrerer vergleichbarer Angebote. Sie wollen beispielsweise in eine neue oder gebrauchte Maschine, Firmenwagen, Bagger, Landtechnik oder aber in neue Server, Hardware oder Software investieren und schnell und einfach Leasing-Angebote vergleichen? Auf www.leasinGo.de können Sie über den leasinGoRechner® kostenlos individuelle Leasing-Angebote für Ihr Wunsch-Objekt vergleichen. Dabei erhalten Sie einen Überblick über die Konditionen von bis zu 40 Leasing-Gesellschaften aus unserem Partner-Netzwerk und können so Leasing-Konditionen auf die richtige Art und Weise vergleichen.