Die 40-90-Regel wurde in den Leasingerlassen definiert, um eine Abgrenzung des Leasings von anderen Finanzierungsformen zu schaffen. Die Regel besagt, dass das wirtschaftliche Eigentum am …
40-90-Regel
02. Apr 2015
02. Apr 2015
Die 40-90-Regel wurde in den Leasingerlassen definiert, um eine Abgrenzung des Leasings von anderen Finanzierungsformen zu schaffen. Die Regel besagt, dass das wirtschaftliche Eigentum am …
02. Apr 2015
Leasingnehmer tragen das Risiko des Abhandenkommens (Verlust) des/der Objekte/s. Auf kontinuierlicher Basis ist der Leasingnehmer weiterhin in der Pflicht die Leasinggüter demgemäß zu versichern. …
02. Apr 2015
Die Annahme oder Ablehnung einer Leasinganfrage obliegt einer Risikoeinschätzung. Diese hängt ab von drei grundlegenden Faktoren: Die Bonität des Kunden, sowie der Konfiguration des Objekts und des …
02. Apr 2015
Bei Auslieferung des Leasinggutes an den Leasingnehmer durch einen Lieferanten, ist der Leasingnehmer in der Pflicht das Leasingobjekt direkt und ohne Verzug auf Mangelerscheinungen, Vollkommenheit …
02. Apr 2015
Die Abschlussgebühr ist ein Instrument zum deckeln etwaiger Vertragsgebühren, die vor Beginn des Vertrages entstehen. Finanzielle Aufwendungen, welche im Rahmen mit z.B. der Konzeption von Vertragswe…
02. Apr 2015
Beim Austritt aus einem kündbaren Leasingvertrag wird auf Leasingnehmerseite eine Schlusszahlung oder Abschlusszahlung fällig. Bei Beginn des Vertrages wird in der Regel eine Staffelung nach …